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BGH, 21.06.1956 - II ZR 188/55 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.01.1954 - II ZR 155/52
Rechtsschein. Kreditwürdigkeit
Auszug aus BGH, 21.06.1956 - II ZR 188/55
Die Klage wurde vom Oberlandesgericht im Berufungsrechtszuge abgewiesen, die Revision der Gewerkschaft wurde durch das Urteil des erkennenden Senats vom 20. Januar 1954 (II ZR 155/52) zurückgewiesen.Wie der Senat im Urteil vom 20. Januar 1954 (II ZR 155/52, insoweit BGHZ 12, 105 ff nicht abgedruckt) näher ausgeführt hat, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, auch einer Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Rücksicht auf Treu und Glauben die Berufung auf die mangelnde Form eines Vertrages zu versagen.
- BGH, 28.06.1956 - II ZR 327/53
Rechtsmittel
Wie der erkennende Senat wiederholt entschieden hat (Urteile vom 20. Januar 1954 - II ZR 155/52 - und - für den hier gleichliegenden Fall des § 37 Abs. 2 Satz 1 rev DGO - vom 21. Juni 1956 - II ZR 188/55 -), kann der Hinweis einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft auf die Unwirksamkeit vertraglicher Abreden wegen fehlender Schriftform mit Rücksicht auf die Grundsätze von Treu und Glauben unbeachtlich sein, sofern weder die öffentlich-rechtliche Zuständigkeitsregelung noch die Bestimmungen über die Vertretung der Gemeinden, sondern lediglich die für die Form der Eingehung von Verbindlichkeiten getroffenen Anordnungen verletzt sind. - BGH, 17.12.1957 - VII ZR 21/56 Es ist aber zweifelhaft, ob dieser Auffassung im Hinblick auf die nunmehrige gesetzliche Regelung (§ 36 DGO von 1935 und § 37 Abs. 2 der RevDGO) noch gefolgt werden kann (verneinend das nicht veröffentlichte Urteil des Bundesgerichtshofs II ZR 188/55 vom 21. Juni 1956 und OLG Celle NJW 1955, 714).